Vertretungsvertrag

Ein Vertretungsvertrag ist erforderlich und verpflichtet Sie zu nichts, falls der Kauf der Immobilie nicht zustande kommt.

Dies schützt Immobilienmakler vor der Umgehung gesetzlicher Vorschriften und unlauteren Praktiken. Der Vertrag besagt, dass Sie sich damit einverstanden erklären, eine Provision an den Makler zu zahlen, wenn Sie eine Immobilie über diesen Makler kaufen. Dieser Vertrag schützt sowohl den Makler als auch Sie als Kunden. Er nennt den Preis der Immobilie, der dem Verkäufer gehört, und die Provision, die dem Makler zusteht.  Sie zahlen die Provision nur einmal und nur in der vereinbarten Höhe. Die Höhe der Provision ist im Vertrag angegeben, in der Regel 3%. Der Vertrag wird Ihnen per E-Mail zugesandt.

  • Sie füllen den Vertrag aus: Initialen, Adresse, Telefonnummer. Sie unterschreiben ihn und schicken dann einen Scan oder ein Foto zurück.
  • Wenn der Kauf nicht zustande kommt (die Immobilie gefällt nicht usw.), wird der Vertrag storniert. Sie zahlen nichts.

Außerdem ist es in Kroatien üblich, dass Ihnen niemand vor der Ankunft die genaue Adresse mitteilt. Das ist einfach eine Praxis, die man nicht ändern kann.