ISTRIEN, TAR – Attraktives Grundstück für Gastronomie und touristische Zwecke
| Registrationsnummer | DN-25010 |
| Art des Angebots | Verkauf |
| Kategorie | Bauland |
| Bezirk | Istarska |
| Gemeindeteil | Poreč |
| Preis | 360 500 € |
| Preis pro m2 | 83 €/m² |
| Gesamtfläche | 4 343 m² |
| Entfernung vom meer | 1 500 m |
| Strom | |
| Wasser |
ISTRIEN, TAR – Attraktives Land für gastronomische und touristische Zwecke. Die Gemeinde Tar-Varbiga liegt zwischen den Touristenzentren Poreč und Novigrad und bietet ihren Charme in unmittelbarer Nähe, pflegt aber gleichzeitig ihr eigenes authentisches Angebot, das vom Olivenanbau dominiert wird Angeln, die Gastfreundschaft der Einheimischen und die Tradition, die von Knie zu Knie weitergegeben wird. Tar-Vabriga ist eine Gemeinde mit sechs Siedlungen, die durch die Trennung von der Stadt Poreč entstanden ist. Die Geschichte beginnt mit der Verschmelzung zweier Orte zu einem, Orte, die starke Gegensätze zu einem einzigartigen Ganzen verdichten. Dort stößt man gleichzeitig auf den größten Fluss der istrischen Halbinsel, die Mirna, die in das unruhige Meer mündet und wunderbare Bilder in der Natur, aber auch auf den Straßen, die ins Landesinnere führen, in das Reich der frischen Wälder und Olivenhaine schafft. Die Olivenplantagen, die Tar und Vabriga umgeben und vom Hinterland bis zum Meer reichen, produzieren gerade aufgrund ihrer außergewöhnlichen Lage das beste Olivenöl Europas. In der Nähe des Dorfes Tar steht ein Grundstück von 4343 m2 für Gastronomie und touristische Zwecke – Unterhaltungszentrum – zum Verkauf. Der erste Teil ist der Grüngürtel, von dem aus Sie in den Gastronomie- und Tourismusbereich gelangen. In den Bereichen Wirtschaftsnutzung, Gastgewerbe, Tourismus- und Unterhaltungszentrum ist der Bau von Gebäuden für Sportzwecke sowie die Einrichtung offener Sport- und Erholungsflächen sowie Spielplätze als Ergänzung zum touristischen Verpflegungsangebot des Tourismusgebiets zulässig Lanterna mit Sport- und Freizeiteinrichtungen, die größere Flächen erfordern oder aufgrund anderer Einschränkungen und Einflüsse nicht in unmittelbarer Nähe von Beherbergungs- und Touristeneinrichtungen platziert werden können, sowie der Bau von Gastgewerbegebäuden für Unterhaltung und Freizeit sowie andere Gebäude, Anlagen, Geräte und Geräte für Sport, Erholung, Veranstaltungen, Unterhaltung und Freizeit (Kartfahren, Reitbahnen und Schießstände, Sportschießstände, Mondpark, Aqualand usw.). Eigentum in Ordnung.
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