RIJEKA, ŠKURINJE - Langzeitmiete einer Wohnung mit zwei separaten Wohnungen für 9 Personen
Registrationsnummer | DN-40801 |
Art des Angebots | Mieten |
Art der Pacht | Langfristig |
Kategorie | Appartements |
Bezirk | Primorsko-goranska |
Gemeindeteil | Rijeka |
Preis | 300 € |
Gesamtfläche | 150 m² |
Wohnfläche (Wohnung) | 150 m² |
Strom | |
Abfall | |
Klimaanlage | |
Heizung | ano |
Energieintensität | X - Nicht ausgestellt |
RIJEKA, ŠKURINJE – Langzeitmiete einer Wohnung mit zwei separaten Wohnungen für 9 Personen Wir vermitteln die Vermietung einer geräumigen, sonnigen Wohnung, die aus zwei Wohnungen besteht, jede auf einer eigenen Etage. Eine ideale Gelegenheit für Firmenangestellte oder große Familien. Die Wohnungen werden nicht geteilt, sondern zusammen vermietet. 300 €/Person + Nebenkosten. Zwei Mieten sind im Voraus zu zahlen. Das Erdgeschoss verfügt über ein großes Wohnzimmer, eine Küche mit Esszimmer in einem Raum, ein Badezimmer und 3 Schlafzimmer. Von der Rückseite gibt es einen Ausgang zu einer kleinen offenen Terrasse, die als Ergänzung zum Hauswirtschaftsraum dient. Das Wohnzimmer hat auch einen schönen Kamin. Der untere Teil der Wohnung ist 87 m² groß. Vom Eingang führt eine Treppe zur oberen Wohnung. Die Wohnung im 1. Stock besteht ebenfalls aus einem geräumigen Wohnzimmer, einer Küche mit Esszimmer, einem Badezimmer und 2 Schlafzimmern. Diese Wohnung hat eine geschlossene Loggia mit Blick auf die Stadt und das Meer. Auf der Rückseite gibt es zwei weitere verbundene Terrassen, die ideal zum Entspannen und Genießen sind. Beide Wohnungen haben neue PVC-Tischlerei und wurden vor 10 Jahren renoviert. Die Heizung ist über die Klimaanlage geregelt.
Bei allen unseren Angeboten sind die Preise identisch mit dem Direktkauf bei der Agentur/dem Entwickler in Kroatien, da wir der offizielle Vertreter dieser Agenturen auf dem tschechischen, slowakischen, deutschen und österreichischen Markt sind. Dies gilt ohne zusätzliche Zuschläge für deutschsprachige Dienstleistungen.
Sehr geehrte Kunden, die Besichtigung von Immobilien, die Mitteilung der Lage und andere detaillierte Informationen sind nur mit einem unterzeichneten Vermittlungsvertrag möglich, der die Grundlage für weitere Aktionen wie den Kauf einer Immobilie bildet. Alles steht im Einklang mit dem Gesetz über die Vermittlung beim Kauf von Immobilien. Der Käufer zahlt eine gesetzliche Vermittlungsprovision in Höhe von 3% (+ MwSt.) des vereinbarten Preises, und zwar nur im Falle des Kaufs der Immobilie. Sollte der Kauf nicht zustande kommen, ist der Vertrag für Sie nicht bindend und wird annulliert. Wenn Sie ernsthaft an der Immobilie interessiert sind, senden wir Ihnen den Vertrag auf Anfrage zu.

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